Grand Resum | Die Arbeitswelt






         Gewerbe, Unternehmen und Arbeitnehmer

30. Mai 2010

B2B-Marketing – wer, wie, was?

Filed under: Allgemein,Auf eigenen Beinen,Lohnzahler — Franzi @ 11:09
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B2B-Marketing – dahinter stecken verschiedene Fragestellungen. B2B oder Business to Business bezeichnet Beziehungen zwischen Unternehmen und orientiert sich an ganz eigenen Strategien. Trotzdem spielen Kundenwerbung und -bindung natürlich eine große Rolle. Und auch die Präsenz einer Marke kann entscheidende Punkte bringen. Ich möchte das B2B-Marketing aber einmal von ganz vorn aufrollen – ohne Vorkenntnis-Annahme.

B2B-Marketing gab es früher auch mal auf Deutsch…

"Have you noticed ethics creeping in some of our deals lately?"Business to Business steht allgemein für die Beziehung zwischen mindestens zwei Unternehmen und unterscheidet sich damit grundlegend von der Beziehung zwischen Unternehmen und Kunden oder Behörden.

In fast allen Bereichen des Geschäftslebens hat sich Englisch als Sprache durchgesetzt, weshalb die ehemals bi-linguale Bezeichnung “Industriegüter-” oder “Investitionsgüter-Marketing” inzwischen vollständig assimiliert wurde. Der alte B2B-Name zeigte noch deutlich, dass es sich um eine den Absatzmarkt betreffende Beziehung handelte. Produkte sowie auch Leistungen können im B2B-Marketing deshalb ebenso als Güter oder Investitionsgüter betrachtet werden. Der heute unüberschaubare Markt an Dienstleistungen etwa fällt genauso unter die B2B-Marketing-Strategien.

Inhalte des B2B-Marketings

Das B2B-Marketing richtet sich vor allem in elektronischer Form an Prozessbeteiligte vor dem Endverbraucher. Die PR (public relations oder deutsch: Werbung) in dieser Sache richtet sich also nicht an einen Konsumenten und soll nicht seine Kaufentscheidung positiv beeinflussen. Vielmehr geht es den B2B-Strategen um ein reibungsloses und gewinnbringendes Miteinander im Prozess der Produktion oder Hervorbringung von Gütern und Leistungen bis zu deren Fertigstellung und letztlichen Präsentation vor dem Kunden. Und selbst zu diesem Zweck – der werbestrategischen Präsentation eines Gutes – braucht es die B2B-Bindung: Die Beziehungen der Produzenten oder Anbieter zur Werbebranche.

B2B – wie funktioniert das Marketing zwischen Unternehmen?

Dauerhaft erfolgreiches B2B-Marketing basiert nicht auf aktionsgetriebener, kurzfristiger Umsetzung wie das B2C-Marketing, das sich an den Kunden als Endverbraucher wendet und sein Kaufverhalten kurzfristig auf sein Angebot fokussieren will, sondern auf langfristig angelegter, konzeptioneller Planung. Für den Erfolg auf heutigen B2B-Märkten sind “zuverlässige” Marken dabei ein immer wichtigerer Faktor. Die Kommunikation spielt im B2B wie auch im Verbraucher-Kundenorientierten B2C-Marketing (Business to Consumer) eine entscheidende Rolle. Virtuelle Marktplätze, EDI, Webdienste oder Business-Suchmaschinen erlangen deshalb immer größere Bedeutung für das B2B-Marketing.

Sogenannte “Integrationsplattformen” wie Enterprise Application Integration sind dabei mittlerweile in der Lage nicht nur B2B-Geschäftsfunktionen abzubilden und den beteiligten Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Auch die Geschäftsprozesslogik als dahinter stehende Mikroabläufe lassen sich von den B2B-Beziehungspartnern einsehen. Solche Transparenz, durch elektronische Kommunikationsmittel ermöglicht, trägt wesentlich zur stabilen B2B-Unternehmer-Beziehung bei.

Beziehungen – ein wichtiger Faktor auch unter Unternehmen

Systematisches Kundenbeziehungsmanagement und aktive Kundenbindung nehmen im B2B-Marketing einen immer höheren Stellenwert ein. Nachweislich kann nämlich die Gewinnung von Neukunden bis zu fünf Mal so teuer sein wie die Kundenbindung. Die klassische B2B-Werbung mit Katalogen, Broschüren und Anzeigen in Print-Medien (Zeitungen, Zeitschriften, z.B. B2B-Deutschland als Wirtschaftsbeilage der Berliner Zeitung) hat dabei sicherlich noch ihren Stellenwert, aber das Internet gehört mittlerweile in allen Phasen des B2B-Kaufentscheidungs-Prozesses zu den wichtigsten Kommunikationswegen.

[IMG © flickr / Bob_Collins]

26. Mai 2010

Bewerben kommt von Werbung: Mit dem AIDA-Prinzip überzeugend Bewerben

Filed under: Allgemein,Lohnbekommer — Franzi @ 08:19
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Bewerbungen schreiben ist Schwerstarbeit. Neben der Jobbörsen-Recherche gilt es, das Unternehmen von außen kennenzulernen und den Bewerbungstext darauf abzustimmen. Dann soll der Bewerber aber vor allem sich selbst positiv, wenn auch realistisch, darstellen und dem Arbeitgeber signalisieren, dass er ein geeigneter Kandidat für die offene Stelle sei. Für die Werbung in eigener Sache lohnt es sich Anleihen im Marketing zu machen.

Bewerbungsstrategien – worauf kommt es an?

AIDA ist nicht nur als Oper beeindruckendBewerben heißt nicht nur, seine methodischen Kenntnisse darstellen. Das tun in der Regel Zeugnisse. Vielmehr sollte die Bewerbung in Sachen Eigenwerbung über die Mitteilung hinausgehen, dass man Interesse an der offenen Stelle habe! Das a und o der Bewerbung ist eben jener Teil, in dem der Bewerber dem Personaler oder potentiellen Arbeitgeber deutlich machen kann, warum gerade er der geeignete Kandidat für den Job ist.

Bewerbung mit Marketing-Anteil

Für die Werbung zur eigenen Person kann deshalb das Maketing mit seinen allgemeinen Werbestrategien zur Hand genommen werden. AIDA stellt ein solches Werbe-Prinzip dar. Wortwörtlich heißt AIDA nichts anderes als attention (Aufmerksamkeit), interest (Interesse), desire (Wunsch) und action (Aktion), denn das ist es, was die Bewerbung bestenfalls beim Adressaten auslöst: ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit durch ihr Herausstechen aus der Masse, Interesse an der beworbenen Person, der Wunsch sie kennenzulernen und schließlich zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen = die Aktion.

Wie kann eine Marketing-Strategie in einem Bewerbungsschreiben umgesetzt werden?

Zuerst einmal sollte sicher gegangen werden, dass die Stelle den eigenen Qualifikationen ebenso wie Wünschen halbwegs entspricht. Dann kommt es vor allem darauf an, die Stellenanzeige genauestens zu lesen und die Anforderungen an den Bewerber möglichst den eigenen Fähigkeiten direkt gegenüber zu stellen.

Werbestrategie AIDA in der Bewerbung – einmal Praxisbezug bitte!

In der Praxis eines Bewerbungsanschreibens könnte das etwa so heißen: “Vielleicht stellen Sie sich die Frage, welchen Nutzen Sie und ihr Unternehmen davon haben,wenn Sie mich als … anstellen. Einige Angaben zu meiner Person könnten Ihnen helfen, eine Antwort darauf zu finden.” Aufmerksamkeit wird erreicht,wenn der Leser vom “Nutzen für sich und sein Unternehmen” liest, Interesse wird im nächsten Satz geweckt, indem auf entsprechende Fähigkeiten verwiesen wird. Seien Sie dabei bitte unbedingt authentisch!

Wenn AIDA dem Bewerber als Werbung dient

Nun fehlt der Bewerbung noch der Lebenslauf mit den entsprechenden “Angaben zur Person”, die schließlich den Wunsch wecken sollen, diesen Bewerber wenigstens einmal kennenzulernen. Folgt als Aktion dann die Einladung zum Vorstellungsgespräch, haben Sie mit Ihrer Bewerbung das halbe Marketing schon in der Tasche!

[ IMG © flickr / sd98fw897r]

23. Mai 2010

Sonderausgaben in der Steuererklärung

Filed under: Allgemein,Lohnbekommer — Franzi @ 11:20
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Die Steuererklärung 2010 birgt wieder einmal Neuerungen, die das Ausfüllen natürlich nicht leichter machen. Ich rate auf jeden Fall jedem Arbeitnehmer zur Zuhilfenahme des ELSTER-Steuerhilfeprogramms! Doch trotz des ausgeklügelten Algorithmus und den vielen Hilfe-Funktionen von ELSTER ist es sinnvoll zu wissen worum es bei der Steuer geht und vor allem: was absetzbar sein könnte! Hier versuche ich deshalb, den Begriff der “Sonderausgaben” zu erhellen.

Sonderausgaben: Wo der Fiskus die Hand nicht so weit aufhält

Der Fiskus hält immer die Hand auf, bei den Sonderausgaben bloß nicht so weit

Sonderausgaben nach dem EStG (§ 10) sind weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten, haben also mit dem Berufsleben nicht direkt zu tun. Unterschieden werden allgemeine Sonderausgaben, Altersvorsorge-Aufwendungen, andere Vorsorge-Aufwendungen und sonstige Aufwendungen.

Es gibt natürlich einen Pauschbetrag für Sonderausgaben von 36 bzw. 72,-€ bei Ehepartnern. Dieser wird vom Einkommen vor der Veranlagung abgezogen, sofern nicht ein erhöhter Bedarf an Sonderausgaben angemeldet wird. Höchstbeträge für die einzelnen Sonderausgaben wurden teilweise mit dem Bürgerentlastungsgesetz ab der Steuererklärung 2010 erhöht.

Allgemeine Sonderausgaben

Zu den allgemeinen Sonderausgaben gehören unter anderem Ehegatten-Unterhalt bis 13.805 Euro, Renten, Kirchensteuer und Spenden für gemeinnützige Zwecke (bis 20% des jährlichen Einkommens). Steuerberatungskosten sind seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar.

Als Sonderausgaben für Eltern interessant sind die steuerlichen Abzüge von zwei Drittel der Betreuungskosten für ein Kind (sogenanntes “haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis”) zwischen drei und vierzehn Jahren bis höchstens 4.000 Euro je Kind (oder bis 25, wenn das Kind in seinem Leben körperlich oder geistig beeinträchtigt ist). Aufwendungen für die erste Berufsausbildung oder ein Erststudium können als Sonderausgaben ebenfalls geltend gemacht werden (bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr). Aber Achtung: manche Ausbildungen und auch ein Masterstudium können als Werbungskosten gelten! In einigen Fällen gilt als Sonderausgabe 30% eines Schulgeldes abzüglich Betreuungskosten (Unterkunft, Ernährung) bis maximal 5.000 € im Jahr.

Weitere Sonderausgaben

Bezüglich der Altersvorsorge-Sonderausgaben seien neben gesetzlicher Basisvorsorge die Eichel-, die Rürup und die Riester-Rente genannt. Im Zweifelsfall lohnt ein Eintragen, Ablehnen kann das Finanzamt eine angemeldete Sonderausgabe noch immer. Wird nichts angegeben, wird dem Arbeitnehmer eine Pauschale in Abhängigkeit vom Bruttolohn abgezogen.

steuerliche Sonderausgaben: weitere Vorsorge-Ausgaben

Arbeitslosenversicherung, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Risiko- und Lebensversicherung sind ab 2010 bis 1900€ als Sonderausgaben abzugsfähig. Dieser Betrag erhöht sich auf 2.800€, wenn das ganze Jahr über die Krankenversicherung vollständig selbst gezahlt wurde. Es können ab 2010 Kosten für Kranken- und Pfelegeversicherung als Sonderausgabe in voller Höhe übernommen werden, was gesetzlich und freiwillig Versicherte steuerlich gleichstellt.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Sonderausgaben sind von außergewöhnlichen Belastungen zu unterscheiden. Diese haben nicht einmal mehr indirekt mit dem Lohnerwerb zu tun, wie die Sonderausgaben. Es geht bei den außergewöhnlichen Belastungen um unerwartet auftretende und kostenintensive Ereignisse wie Krankheit, Behinderung, ein Todesfall, Unwetterschäden wie zum Beispiel eine Flutkatastrophe, Ehescheidung und andere außergewöhnliche Umstände.

Daneben bleiben Sonderausgaben wie auch die außergewöhnlichen Belastungen vom “subjektiven Nettoprinzip” unangetastet: Dem Steuerzahler soll demnach immer ein Mindstbehalt steuerlich gesichert sein, der dem Hartz-Gesetz entspricht und auf den sich die berufsnahen Absetzungsmöglichkeiten aufsummieren. Mehr Details zu den einzelnen Höchst- und Pauschbeträgen für Sonderausgaben gibt auch das Bundesministerium für Finanzen.

  • Behinderung,
  • Unwetterschäden (Flutkatastrophen),
  • Ehescheidung und
  • ähnliche außergewöhnliche Umstände entstanden sind.

[IMG © flickr / dierk schaefer]

20. Mai 2010

Die neue Steueridentifikationsnummer: wieso, weshalb, warum?

Filed under: Allgemein — Franzi @ 14:13
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Seit dem Steueränderungsgesetz 2008 bekam jeder Bürger, ob Baby oder Senior, vom Bundeszentralamt für Steuern eine neue sogenannte “SteuerIdentifikationsNummer” oder kurz “SteuerID” zugeschickt. Wozu der Aufwand? Wie die Nummer sich zusammensetzt und was für Vor- und Nachteile sie hat.

Steuererklärung in den USA mit der eTIN "Social Security Number" Was die SteuerID beinhaltet

Die neue Steueridentifikationsnummer der Bundeszentrale für Steuern ist “nichtsprechend”, das heißt, die Zahlen der SteuerID lassen keine Rückschlüsse auf den Inhaber der Steuernummer bzw. seinen steuerlichen Status zu.

Trotzdem sind folgende Daten unter der Steuer-Identifikationsnummer gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, ggf. Sterbetag.

Die Ziffern der Steuernummer selbst enthalten verschlüsselt Name, Geburtstag, Geschlecht und Finanzamt. Die Bezeichnung TIN oder eTIN für die SteuerID geht auf das englische Tax Identification Number zurück.

Vorteile derelektronischen SteuerIdentifikationsNummer eTIN

Die Bundeszentrale für Steuern sieht vor, die Steuerklärung baldmöglichst vollständig auf elektronische Verfahren umzustellen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber mit der neuen Steueridentifikationsnummer künftig elektronisch arbeiten können bzw. die Personalverwaltung für Unternehmen, die das schon tun, wesentlich vereinfacht werden.Für die Steuerbehörde vereinfachen sich Verfahren bei Wechsel zum Beispiel aus einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit.

Auch der Datenabgleich zum Beispiel bei Umzug ist mit der neuen Steuernummer einfacher. Elektronische Steuererklärungs-Hilfeprogramme wie ELSTER finden schon länger großen Anklang. Nun fallen durch die Steueridentifikationsnummer nebenher auch noch die Papierberge der Lohnesteuerkarten weg sowie der Kostenfaktor des jährlichen Versendens derselben.

Nachteile der Steueridentifikationsnummer oder SteuerID

Ganz klar: Die elektronische Steuer-Identifikationsnummer eTIN erleichtert nicht nur uns den Abgleich und nicht nur der Steuerbehörde den Zugriff auf unsere Daten. Das Stichwort “gläserner Mensch” darf hier nicht fehlen! Deshalb regt sich auch schon Widerstand gegen die Einführung der neuen Steuernummer, unter anderem durch die Humanistische Union.

Daneben müssen Unternehmer und Freiberufler aber sowieso noch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer bei der zuständigen Finanzbehörde beantragen. Diese wirtschaftlich nutzbare Steueridentifikationsnummer beginnt mit den Buchstaben “DE” und wird für betriebliche Steuern, z.B. Umsatz- und Gewerbesteuer, verwendet. Dafür entfällt die bisherige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die gesetzliche Grundlage für die SteuerID bildet der § 139 Abgabenordnung.

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17. Mai 2010

Bewerbungsschreiben und Bewerbungsvorlagen unter der Lupe

Filed under: Allgemein,Lohnbekommer — Franzi @ 15:37
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Bewerbungen verfassen ist Arbeit. Die Recherche, das Texten, Korrigieren und schließlich darf eine Bewerbung heute auch nicht mehr einfach wie ein Brief aussehen… Nebenbei hat sich in der Arbeitswelt ein Vokabular entwickelt, für das der Normalsterbliche einen Übersetzer bräuchte! Da liegt es nahe, sich Bewerbungsschreiben online als Vorlage zu suchen. Aber Achtung! Viele Angebote sind kostenpflichtig und die kostenlosen nicht immer von guter Qualität! Fehlerhafte Schreiben, unvollständige Sätze…- ich habe mich mal ein bißchen umgesehen.

Fehlerhafte Bewerbungsvorlagen im InternetBewerbungsschreiben online suchen?

Für die Online-Vorlagen für Bewerbungsschreiben gibt es viele Gründe. Ich selbst habe für meine Bewerbungen immer erst einmal recherchiert, was an Bewerbungsanschreiben als Vorlagen derzeit kursierte, weil ich Ideen und Anregungen brauchte, um nicht immer denselben Schmu zu verfassen, den ich vor zwanzig Jahren in der Schule erlernt hatte. Moderne Begriffe zu den eigenen Fertigkeiten, elegante Beschreibungen, vorformulierte Satzteile, das “Denglisch” der neuen Berufsbezeichnungen, selbst Layouts für die Bewerbungsanschreiben und -deckblätter kann man im Internet neue und überraschende finden. Bewerbungsvorlagen bieten vieles. Nicht immer muss man die Anschreiben 1:1 übernehmen.

Geprüft und für schlecht befunden: Fehler in den Bewerbungsvorlagen!

Bewerbungsanschreiben sind der einzige erste Eindruck, den ein Bewerber schriftlich hinterlassen kann. Eine zweite Chance bekommt er meist nicht. Deshalb ist es so wichtig, dass das Bewerbungsschreiben unter Beweis stellt, wie seriös und damit ernst zu nehmen der Bewerber ist! Unter den Anbietern kostenloser Bewerbungsvorlagen scheint es jedoch usus zu sein sich selbst nicht daran zu halten, dass fehlerhafte Anschreiben zu Absagen führen. Ein Anbieter zum Beispiel hatte gleich in meiner ersten Stichprobe einer Bewerbungsvorlage ein ganzes Wort vergessen, während diese Seite hier für gratis Bewerbungsvorlagen sogar im Eingangstext von der Gefahr fehlerhafter Bewerbungen schreibt – und zwar gespickt mit einigen Schreibfehlern! Die Textvorlagen selbst waren keines Kommentares mehr würdig,weder stilistisch noch vom Aspekt der Rechtschreibung her.

Zu empfehlen: Bewerbungsratgeber der Böckler-Stiftung

Bewerbungen schreiben, auch online, das war Inhalt eines Seminars namens “Karriere mit der Maus” an der Hans-Böckler-Stiftung im Jahre 2004. Der Bewerbungsratgeber, der daraufhin verfasst wurde, hat noch nicht viel an Aktualität verloren und ist hier gratis downzuloaden. Mit 47 Seiten bietet er einige Fülle an Bewerbungs-Lesestoff, aber Bewerbungsschreiben werden Seite für Seite und Punkt fürPunkt genau erklärt und beleuchtet. Die verständlichen Tipps sind nicht nur für die online-Bewerbung von Nutzen. Vorlagen zum Bewerbungsanschreiben sind nach dieser Lektüre wirklich nur noch als Anstöße und Ideengeber zu sehen!

[IMG © flickr / duke.roul]

7. Mai 2010

Gewerbe anmelden oder “freier” Beruf: Wann ist die Anmeldung nicht notwendig?

Filed under: Auf eigenen Beinen — Franzi @ 06:27
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Als sogenannter “Freiberufler” brauchen Sie keine gewerbliche Anmeldung. Umgangssprachlich wird mit “freiberuflich” jedoch auch oft freie Mitarbeit, die Tätigkeit als Honorarkraft oder das Freelancing in Projekten umschrieben. Und auch der gewerbliche Einmannbetrieb, Subunternehmerschaft oder die Werkvertragstätigkeit fallen im täglichen Gebrauch gerne mal unter die Freiberuflichkeit. Was wirklich dazu gehört und woran eine Freiberuflichkeit zu erkennen ist, habe ich hier mal zusammengetragen.

Traum vom künstlerischen Schaffen © flickr / h.koppdelaneyKleinunternehmer oder freiberuflich?

Viele Tätigkeiten fallen unter den § 19 UStG, mit dem Kleinunternehmer mit einem Gewinn von weniger als 17.500€ im Jahr von der Umsatzsteuer befreit werden. Weniger deutlich erklärt sich jedoch die Freiberuflichkeit, die nicht an einer Zahl festgemacht wird.Vorteil der Freiberuflichkeit für den Unternehmer ist auf jeden Fall die Befreiung von der Gewerbesteuer und von dem Anmeldeverfahren für Gewerbetreibende. Es lohnt sich daher zu prüfen, ob nicht eine Freiberuflichkeit vorliegt.

Merkmale einer freien beruflichen Tätigkeit

Neben einer Reihe von sogenannten “Katalogberufen”, die als freiberuflich anerkannt sind, zeichnet sich der “freie Beruf” im Sinne einer Katalogtätigkeit nach dem § 18 des EStG unter anderem durch künstlerische Tätigkeit aus. Freiberuflichkeit erfordert eine höhere Bildung, eine schöpferische Begabung oder eine starke Eigenbeteiligung an der Tätigkeit. Wenn Handel oder Massenproduktion betrieben werden, liegt defintiv keine Freiberuflichkeit vor. Die eigene Arbeitsleistung oder Dienstleistung steht bei den Freiberuflichen im Vordergrund, der Kapitaleinsatz sowie hohe Anfangsinvestitionen (zum Beispiel hier) für den Aufbau eines Geschäftes, wie sie z.B. im Handel dominieren, widersprechen dem Grundgedanken der Freiberuflichkeit nach dem Einkommenssteuergesetz EStG.

Vorteile einer freiberuflichen Selbständigkeit

Gegenüber einer selbständigen Gewerbetätigkeit nutzt der Freiberufler Vorteile. Als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des EStG  muss man nämlich kein Gewerbe anmelden, kein IHK-Pflichtmitglied werden, sich nicht ins Handelsregister (jetzt auch online) eintragen lassen, Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen und keine doppelte Buchführung betreiben! Freiberufler müssen sich aber beim Finanzamt anmelden und haben außerdem Anspruch auf Aufnahme in einer privaten Krankenversicherung.

[IMG © flickr / h.koppdelaney]

3. Mai 2010

Rechnungsstellung durch Kleinunternehmer: Was muss enthalten sein?

Filed under: Allgemein — Franzi @ 11:13
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Die erste Rechnung zu schreiben kam für mich damals völlig unvorbereitet. Mein Auftraggeber war allerdings so nett, mir zu sagen, was für ihn und seine Rechnungsabteilung wichtig wäre. Nicht immer werden bei einer Rechnung alle Angaben benötigt, aber es ist immer besser, ein wenig zu detailliert in Rechnung gestellt zu haben, als dass hinterher etwas fehlt. Ihr wisst ja: Mit dem Finanzamt ist nicht gut Kirschenessen und Unwissenheit schützt auch vor dem Vorwurf der Steuerhinterziehung nicht. Daher hier mal das Wichtigste:

Die Rechnung eines Kleinunternehmers muss etwas mehr enthalten!

Rechnungsangaben für Kleinunternehmer gem. § 19 UStG

Natürlich wird der Unternehmer selbst gefragt, also Name, Anschrift, vollständige Firmenbezeichnung. Wenn der Rechnungsbetrag an eine andere Person gehen soll, muss diese auch mit Anschrift aufgeführt werden. Ganz wichtig auch für die Abrechnung durch den zahlenden Kunden oder seine Rechnungsabteilung: eine Rechnungsnummer! Die kann dabei ganz frei erfunden werden und muss in keinem Zusammenhang mit der Rechnung und dem Kunden stehen. Es macht aber Sinn, wenn man für seine Unterlagen zum Beispiel jedem Kunden eine Nummer zuodnet und die erstellten Rechnungen dann jeweils mit einer weiteren Nummer sortiert. Hat ein Kunde zum Beispiel die Nummer 324 bekommen (sieht besser aus, wenn man nicht mit 1 anfängt!), kann die weitere Rechnungsnummer etwa das Datum der Rechnungsstellung darstellen: 324-04.2010.

Weitere wichtige Rechnungsdaten für Kleinunternehmer

Wichtig als Kleinunternehmer sind das Rechnungsdatum und der Zeitpunkt der Leistung. Wurde ein Vorschuss geleistet, muss neben der Höhe auch das Datum dafür aufgeführt werden. Weiterhin muss die Rechnung natürlich die Art der Leistung und ihren Umfang enthalten, zum Beispiel “30 Broschüren á 15 Seiten, Doppelseitiger Druck bebildert und gebunden”. Der Gesamtbetrag der Rechnung kann sich aus verschiedenen Leistungen zusammensetzen, muss aber weitestgehend aufgeschlüsselt sein, die Leistungen müssen einzeln erkennbar und abrechenbar sein, falls der Kunde die Zahlungen für sich einzeln abrechnet. Steuern braucht der Kleinunternehmer nicht aufzuführen, wenn er laut der  Kleinunternehmerregelung nicht mehr als 17.500€ Umsatz in dem Jahr macht.

Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG: Steuerbefreiung und Rechnungsbetrag

Ganz wichtig ist der eine Satz der Kleinunternehmerrechnung, der die Rechnungsstelle des Kunden entlastet: “Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.” Im Grunde genommen kann dem Kunden das auch egal sein, denn es ist nur von eigener Seite her strafbar, wenn ein Unternehmer seine Steuer in der Rechnung nicht ausweist, wenn er sie eben auch nicht bezahlt! Kleinunternehmer bis zu einem Umsatz von 17.500€ im laufenden und voraussichtlich nicht mehr als 50.000€ im kommenden Jahr sind aber eben von der Umsatzsteuer befreit.

Hier der passende Link zu den Gesetzen im Internet.

[IMG © flickr / Kunstee]

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