Existenzgründung ohne Eigenkapital? Selbständigkeit durch’s Arbeitsamt
Existenzgründung durch das Arbeitsamt? Ich-AGs gibt es nicht mehr, aber die Existenzgründerzuschüsse der ARGEN existieren noch immer. Allerdings fallen die nun sehr unterschiedlich aus, je nachdem, ob man vom ALG I oder dem “Hartz IV” genannten ALG II kommt.
Ich-AG gibt es nicht mehr
Die Ich-AG genannte Selbstständigkeitsförderung durch die Arbeitsämter gibt es nicht mehr. Mehr denn je achten die Ämter nun auf die Qulifikation der Bewerber um Gründungszuschüsse zur Selbständigkeit - denn die gibt es noch immer! Die Höhe und Dauer der Zahlungen variiert je nach dem derzeitigen Bezug: ALG I-Bezieher haben noch bis 90 Tage vor Ablauf ihres Anspruches Zeit, einen Antrag auf Förderung der Selbstständigkeit zu stellen. Dabei dürfen sie inzwischen übrigens die Altersvorsorge und Sozialversicherungen im Businessplan nicht vergessen, das Amt denkt inzwischen langfristig! ALG II-Bezug bedeutet daneben nur noch ein geringe Förderung für die Gründung einer selbständigen Existenz, “Einstiegsgeld” genannt.
Die Existenzgründung unter ALG I
Noch während des ALG I-Anspruches sollte der Businessplan erstellt werden, wenn Selbständigkeit das Ziel ist. Bei dem Antrag auf Förderung (Infos dazu) muss dringend auf eine Darstellung der eigenen, auch persönlichen Qualifikation geachtet werden, denn sonst kann von Amts wegen ein bis zu dreimonatiger Kursus zur Feststellung der Eignung zur Selbstständigkeit auferlegt werden – und der Zeitraum zur Anmeldung ist futsch. Gefördert werden kann auch der Übergang von schon bestehender selbstständiger Tätigkeit, die aber noch nicht den nötigen Umsatz bringt, sofern sie zukunftsträchtig erscheint. Gefragt werden muss beim Arbeitsamt nach dem “Gründungszuschuss” für Selbständige oder die Selbständigkeit. Die Höhe der Förderung zur Existenzgründung kann bis zu 23.800€ (verheiratet mit Kind) bzw. 18.900€ (alleinstehend ohne Kind) je Selbständigem betragen.
Existenzgründung unter ALG II
Besteht kein Anspruch auf ALG I und Gründungszuschuss, kann für die Gründung einer selbständigen Existenz noch das Einstiegsgeld beantragt werden. Das wird zum ALG II hinzu bezahlt. Anfangs kann der Gewinn der Selbständigkeit dazu noch behalten werden, aber er wird mehr und mehr mit dem ALG verrechnet, bis das Arbeitslosengeld wegfällt. Es werden Anfangsinvestitionen (privat zum Beipiel aber auch durch die KfW) für die Selbständigkeit in geringem Umfang gefördert, wenn der Businessplan die Anschaffung überzeugend als notwendig darstellt. Die Förderung beläuft sich auf maximal etwa 2000,-€, auf diese Zahl gebe ich aber keine Gewähr. Das Einstiegsgeld als Gründerzuschuss beträgt mindestens 50% der Regelleistung, also 174,-€, erhöht sich um einen geringen Teil je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft des Selbständigen (zum Beispiel Kinder und Frau) bis maximal 100% einer Regelleistung.
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