Grand Resum | Die Arbeitswelt

  • Impressum

    aside 20 Jun

    Bewerbung online – Texte oder Bilder mitversenden?

    Viele Anbieter offener Stellen verwenden moderne Formular-Eingabe-Felder, um Stellenausschreibungen einfach und Bewerber vergleichbar zu machen. Bewerber haben aber oft die Chance, in Textfeldern freien Text einzugeben oder einen Anhang zu senden. Worauf bei der Online-Bewerbung geachtet werden muss, damit die Bewerbung wegen solcher Datei-Anhäng nicht im Spamverzeichnis des potentiellen Arbeitgebers landet?

    Nicht immer sind Online-Bewerbungsformulare offen für SelbstgeschriebenesOnline Bewerben – warum überhaupt?

    Immer häufiger suchen sich Arbeitgeber ihre Angestellten im Internet. Das übliche Prozedere wandelte sich inzwischen von der Angabe der Postanschrift zum Versenden der Bewerbungsmappe zur Online- also Email-Adresse für die elektronische Bewerbung bis hin zum Online-Bewerbungsformular, das Unternehmer gern auf der eigenen Homepage positionieren, um sich den Aufwand der Jobbörsen zu sparen. Grund für den Wandel ist die einfache Handhabung einer Online-Bewerbung. Bewerber dagegen sparen sich den Aufwand zum Beispiel den Lebenslauf zu gestalten. Um Probleme auszuschalten, wurde online die Formular-Bewerbung eingeführt.

    Welche Probleme beinhaltet die Online-Bewerbung für den Anbieter?

    Die Angabe einer E-Mail-Adresse kann den Nachteil haben,dass Bewerbungen zwar online versendet werden, aber die verschiedenen Formate für den Arbeitgeber nicht lesbar sind. Das Schreiben der Antwort mit Bitte um ein erneutes Einsenden in einem zu öffnenden oder lesbaren Format der Dateien ist ein zu vermeidender Aufwand, wenn die Bewerbungen durch das Online-Formular kanalisiert werden. Hier erlauben frei-Text-Felder dem Bewerber, das Gesamtbild von sich abzurunden, limitieren aber die Länge und sichern ein lesbares Ergebnis.

    aside 17 Jun

    Guerilla Marketing – Werbung undercover

    Werbung kostet Geld. Kleine Unternehmen müssen deshalb auf intelligente Strategien zurückgreifen, mit wenig Einsatz hohe Umsatzsteigerungen zu erreichen. Guerilla Marketing und andere ungewöhnliche Marketing-Strategien können bis zu 30% Umsatzsteigerungen bringen.

    Guerilla Marketing: Undercover in Sachen Werbung

    Guerilla Marketing von adidas: Auch die Großen zählen auf Guerilla-StrategienEs muss ja nicht illegal sein, wenn Sie in Sachen Werbung für Ihr Unternehmen als Guerilla-Werber unterwegs sind. Der Begriff Guerilla bezeichnet bei dieser Form des Marketing die ungewöhnlichen Einsatzmöglichkeiten von Werbung und ihre Tarnung als witzige oder interessante Idee oder Sache. Die Verbreitung kann problemlos von allein laufen, wenn Guerilla-Marketing geschickt eingesetzt wird, und Sie bekommen keine hohe Rechnung für altbackene Werbung geschickt.

    Beispiele für Guerilla-Marketing

    Es müssen nicht immer das Graffitti auf den Häuserwänden sein oder illegale Aufkleber an Türen und Autos (hier empfehlen sich, wenn schon, statisch aufgeladene Folien, die sich rückstandslos entfernen lassen),wenn Guerilla-Marketing angewandt wird. Hotmail machte es vor, mit der Textzeile zu ihrem kostenlosen Mailangebot im Anhang jeder E-Mail, die über sie versendet wurden. Inzwischen ist dieses Guerilla-Marketing zum E-Mail-Standard avanciert (s. hierzu wikipedia).

    aside 14 Jun

    Die Gewerbeanmeldung: Wer muss sich wo anmelden?

    Sich selbstständig zu machen ist ein Schritt mit vielen Risiken. Trotzdem werden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Gewerbe an- und eben auch abgemeldet. Die Gesamtzahl beläuft sich zur Zeit auf etwas über 800.000 Gewerbetreibende, von der Ich-AG bis zum Unternehmer.

    Weshalb Gewerbeanmeldung?

    Dieser Fischer muss sein Gewerbe nicht anmelden -und Sie?Ein Grundsatz unserer Wirtschaftsordnung besagt, dass jedem jede Art der Tätigkeit offen stehen soll: die Gewerbefreiheit. Trotzdem unterliegen bestimmte gewerbliche Tätigkeiten gewissen Beschränkungen, weshalb eine Anmeldung über die Aufnahme eines Gewerbes nötig ist. Diese Gewerbeanmeldung nehmen die Gewerbe- und Ordnungsämter der kreisfreien Städte und Landkreise entgegen. Wichtig: bei Nichtbeachtung der gewerblichen Anmeldepflicht drohen dem Selbstständigen Geldbußen!

    Gewerbe anmelden oder nicht?

    Bei welchen “frei” genannten Tätigkeiten eine Gewerbeanmeldung nicht nötig ist, habe ich hier behandelt. Andersrum definiert sich eine “unfreie”, also gewerbliche und damit anmeldepflichtige  Tätigkeit nicht allein durch das Ziel des Geldverdienens, denn das gilt ebenso für die meisten Freiberufler. Die Gewerbeanmeldung muss erfolgen,wenn es sich bei der Tätigkeit um eine

    • persönlich unabhängig auszuübende,also weisungsunabhängige Tätigkeit handelt, wenn sie
    • erlaubt ist, also nicht gegen ein Gesetz verstößt wie zum Beispiel die Hehlerei, sie
    • regelmäßig , also nicht nur einmal ausgeübt wird, die Tätigkeit
    • gegen ein Entgelt und auf Gewinn ausgerichtet ausgeübt wird, wobei esnicht ausschlaggebend ist,ob auch ein Gewinn erzielt wird.

    Wann ist trotz Gewerbes eine Gewerbeanmeldung nicht nötig?

    Der Gesetzgeber hat neben den “freien” Berufen einige Produktionsgruppen aus der gewerblichen Anmeldung ausgeschlossen. Beiden gemein ist, dass ohne die Gewerbeanmeldung nicht automatisch eine Anzeige an das Finanzamt erfolgt. Die “Anmeldefreien” müssen sich im Gegensatz zu den gewerblich angemeldeten Tätigen selbst darum kümmern. Zu den weiteren Berufen ohne Pflicht zur Gewerbeanmeldung gehören die sogenannten “Urproduktionen”, also Land- und Forstwirtschaft, die Fischerei, Garten-, Wein- und der Bergbau. Mehr Infos liefert hier auch die IHK (link dazu).

    [IMG © flickr / a.meins]

    aside 11 Jun

    Selbstständig oder scheinselbstständig?

    Zu kaum einem Thema sind so viele Gerüchte im Umlauf wie zur Scheinselbständigkeit. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung, seit der unklar ist  – vor allem für die Selbstständigen selbst – wie Scheinselbstständigkeit aktuell definiert wird und wie geahndet. Es gibt aber noch immer einige bestimmte Kriterien, nach denen die Schiedsstellen entscheiden, ob Scheinselbständigkeit vorliegt oder nicht. Und dann, ganz wichtig: Das Gesetz zum Schutz vor Scheinselbstständigkeit dient dem Arbeitnehmerschutz!

    Warum ein Gesetz zum Schutz vor Scheinselbstständigkeit?

    Alles nur Schein? DRV untersucht SelbstständigkeitScheinselbstständigkeit soll Arbeitnehmer davor schützen, von ihren Arbeitgebern um ihre Rechte betrogen zu werden, indem er sie als “Freie”, Freelancer oder selbstständig Beschäftigte einstellt. Arbeitgeber wollen damit verbriefte Rechte wie Kündigungsschutz, Urlaub und bezahlte Krankheit umgehen und denken sich dabei gern fantasievolle Wege aus wie die “freie Kellnerin”, die das Bier am Tresen auf Rechnung kauft und mit Aufschlag an die Gäste weiter verkauft.

    Kriterien für Scheinselbstständigkeit

    Liegt eine Scheinselbstständigkeit vor und stellt der Sozialversicherungsträger dies fest, hat das zur Folge, dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuerpflichten zu erfüllen sind. Die Beweispflicht oliegt hierfür bei den Sozialversicherungsträgern. Sie betrachten die Selbstständigkeit auf folgende Kriterien hin:

    • ob der Beschäftigte in den Räumen des Auftraggebers arbeitet,
    • dort einen festen Arbeitsplatz hat,
    • im Firmentelefonverzeichnis eine eigene Nummer besitzt,
    • Arbeitsgeräte vom Auftraggeber gestellt bekommt,
    • an feste Arbeitszeiten gebunden ist,
    • in Dienstplänen eingeteilt wird,
    • zur Teilnahme an internen Besprechungen verpflichtet ist,
    • und Aufträge nicht ohne weiteres ablehnen kann, also weisungsgebunden ist.

    Keines dieser Kriterien ist allein ausschlaggebend für eine Scheinselbstständigkeit. Scheinselbständig kann auch sein, wer mehrere Kunden hat. Scheinselbstständigkeit bezieht sich je auf einen konkreten Auftraggeber und dessen Vertragsbedingungen.

  • Next Page
  • Previous Page
  • Page 2 of 3
  • Blogroll

    • Aktuelle Rechtssprechungen zum Arbeitsrecht
    • IHK Deutschland
    • Infos vom Arbeitsamt
    • Übersetzungsbüro
  • Seiten

    • Impressum
  • Über Grand Resum

    Hier wird ständig Wissenswertes aus der Berufswelt veröffentlicht, es werden neueste Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt vorgestellt und Tipps zu Bewerbungen gegeben.
  • Beliebte Artikel

    • Steuernummer ist Pflicht, auch wenn steuerbefreit gearbeitet wird
    • Als Selbstständiger in die gesetzliche Krankenversicherung?
    • Rechnungsstellung durch Kleinunternehmer: Was muss enthalten sein?
    • Arbeitsmarkt 2012: Branchen, Berufe, Gehälter, Bewerbung
    • Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer? Pro und Contras
  • Neueste Kommentare

    • Joachim bei Werkstatt42 – Projektmanagement einfach in der Computing Cloud
    • Jana bei Helfen anonymisierte Bewerbungsunterlagen gegen Diskriminierung?
    • lotti bei Zurück ins Berufsleben: Bewerbung als Arbeitsloser
    • Emilia bei Zurück ins Berufsleben: Bewerbung als Arbeitsloser
    • Olaf bei Fachkräfteüberschuss ist gleich Fachkräftemangel

Tumblog WordPress Themes by Theme created by Obox