Selbstständig aus Hartz IV? Hürden und Absurdes
Hartz IV ähnelt, da kann man wohl viele fragen, der von der katholischen Kirche gerade erst abgeschafften Vorhölle. Schlimm wird es aber, wenn sich ein sogenannter Langzeitarbeitsloser, im Fachjargon LZA wie Lichtzeichenanlage bei der Polizei, selbstständig machen will und Einstiegsgeld plus freier Eingliederungsleistungen zum Beispiel aus dem VB genannten Vermittlungsbudget beantragt. Absurdes und Unmögliches…
Einstiegsgeld und Eingliederungsleistungen
Einstiegsgeld ist das ALG II-Pendant zum Gründungszuschuß bei ALG I. Jedoch beläuft sich der Gründungszuschuß auf einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuß, wie der Name schon sagt. Die Eingliederungsleistungen zum Einstiegsgeld werden dagegen als Darlehen ausgegeben; wenn überhaupt. Das Einstiegsgeld selbst wird in Phase zwei eines seltsam anmutenden und 1000,- Euro teuren Prozesses der Existenzgründungsberatung als monatlicher Zuschuss ausbezahlt, während die erwirtschaftetetn Gewinne nach dem 80-20%-Prinzip fast vollständig wieder abgezogen werden. Mehr zu dem zwei-Phasen-Modell des Einstiegsgeldes.
Absurdes und Unmögliches: Existenzgründung ohne Investitionsmittel
Wer Einstiegsgeld beantragen will, muss sich beraten lassen. Auch wer seinen Business- oder Gründungsplan schon von einer offiziellen Seite begutachten lassen hat, muss sich beraten lassen. Wer nun gedacht hat, dem Businessplan eine Aufstellung der Investitionskosten beizulegen, würde ausreichen, um neben dem Einstiegsgeld - vorausgesetzt natürlich das Befürworten des Existenzgründungsberaters! – auch Investitionsmittel bewilligt zu bekommen, der irrt. Denn offenbar ist es dem Amt nur möglich, monatlich mit Einstiegsgeld als Hilfe zu fördern, Investitionen muss der Gründer (letztlich, egal wie) schon selber aufbringen! Im Gegenteil wird oftmals von den Gründungswilligenverlangt, Erfolge vorzuweisen und eine Einnahmen-Ausgabe-Rechnung zu erstellen, bevor überhaupt Güter erworben oder eine Ladenmiete gezahlt werden konnte!
Einstiegsgeld und die öffentlichen Darlehen – wie geht es wirklich? Phase eins
Zuerst einmal dient Phase eins auf dem Weg zum Einstiegsgeld der Beratung durch ein unabhängiges Institut zur Existenzgründung dem Zweck der Vorbereitung. Dabei soll der Businessplan mitsamt Umsatz- und Rentabilitätsvorschau auf Herz und Nieren geprüft werden. Bevor das passiert ist, sollte man sich nicht auf Druck vonseiten der Existenzgründungs-Berater einlassen. Denn erst Phase zwei darf dann – mit der Unterstützung durch das Einstiegsgeld! – dem Aufbau der Existenz und der Kundenakquise dienen! Umgekehrt würde sich ja die Schlange in den Schwanz beißen: Dann sollte ja der Einzelhändler Lebensmittel verkaufen, die er noch gar nicht hat, die Friseurin ohne Schere Haareschneiden oder der Pizzafahrer zu Fuß gehen. Der Businessplan soll nach Abschluss der Phase eins so weit sein, dass er Banken und Kreidtinstituten vorgelegt werden kann. Die ganze Tragweite der Existenzgründung soll dem Gründungswilligen durch den Berater klar und deutlich gemacht worden sein.
Einstiegsgeld und die öffentlichen Darlehen – wie man in Phase zwei kommt
Die große Aufgabe der Existenzgründungsberater besteht also darin, anhand der Aufstellungen im Gründungsplan und Ihrer Mitarbeit zu einer Einschätzung der Tragfähigkeit der Unternehmung zu gelangen, die Sie in dieser ersten Fördergutschein geförderten Phase noch nicht durch Aufträge und Einnahmen belegen können und müssen. Danach werden Sie zur zweiten Phase und zum Einstiegsgeld zugelassen. Mit diesem Geld und ihren Einnahmen sollen Sie das Geschäft ins Laufen bringen, den Einstieg schaffen. Mit dem Zuschuss in Höhe von 180,-Euro im Monat sollen Sie also alle notwendigen Kosten der Gründung einer vollzeitberuflichen Existenz tragen können…?
Einstiegsgeld und die öffentlichen Darlehen – Phase zwei und die Darlehen
Sind Sie also als dem Einstiegsgeld würdig beurteilt worden von einem Existenzgründer-Berater, der höchstens über eine betriebswirtschaftliche Ausbildung und eine ganz eigene Vorstellung von Selbstständigen und Unternehmern haben wird, dann haben Sie Glück! Nur wenige Gründungswillige kommen angesichts schlechter Beratung überhaupt so weit. Nun werden Sie dringend am Problem der Investitionen knabbern: Investitionsbanken können ihren durch den Existenzgründungsberater hoffentlich optimierten Businessplan annehmen oder ablehnen. Bei einer (schriftlichen!) Ablehnung bleibt dann der Antrag auf ein Darlehen der Jobcenter aus dem Vermittlungsbudget, das als freie Eingliederungsleistung neben dem Einstiegsgeld seit 2003 auch an Selbstständige und Gründer vergeben werden kann.




