Gewerbe anmelden oder “freier” Beruf: Wann ist die Anmeldung nicht notwendig?
Als sogenannter “Freiberufler” brauchen Sie keine gewerbliche Anmeldung. Umgangssprachlich wird mit “freiberuflich” jedoch auch oft freie Mitarbeit, die Tätigkeit als Honorarkraft oder das Freelancing in Projekten umschrieben. Und auch der gewerbliche Einmannbetrieb, Subunternehmerschaft oder die Werkvertragstätigkeit fallen im täglichen Gebrauch gerne mal unter die Freiberuflichkeit. Was wirklich dazu gehört und woran eine Freiberuflichkeit zu erkennen ist, habe ich hier mal zusammengetragen.
Kleinunternehmer oder freiberuflich?
Viele Tätigkeiten fallen unter den § 19 UStG, mit dem Kleinunternehmer mit einem Gewinn von weniger als 17.500€ im Jahr von der Umsatzsteuer befreit werden. Weniger deutlich erklärt sich jedoch die Freiberuflichkeit, die nicht an einer Zahl festgemacht wird.Vorteil der Freiberuflichkeit für den Unternehmer ist auf jeden Fall die Befreiung von der Gewerbesteuer und von dem Anmeldeverfahren für Gewerbetreibende. Es lohnt sich daher zu prüfen, ob nicht eine Freiberuflichkeit vorliegt.
Merkmale einer freien beruflichen Tätigkeit
Neben einer Reihe von sogenannten “Katalogberufen”, die als freiberuflich anerkannt sind, zeichnet sich der “freie Beruf” im Sinne einer Katalogtätigkeit nach dem § 18 des EStG unter anderem durch künstlerische Tätigkeit aus. Freiberuflichkeit erfordert eine höhere Bildung, eine schöpferische Begabung oder eine starke Eigenbeteiligung an der Tätigkeit. Wenn Handel oder Massenproduktion betrieben werden, liegt defintiv keine Freiberuflichkeit vor. Die eigene Arbeitsleistung oder Dienstleistung steht bei den Freiberuflichen im Vordergrund, der Kapitaleinsatz sowie hohe Anfangsinvestitionen (zum Beispiel hier) für den Aufbau eines Geschäftes, wie sie z.B. im Handel dominieren, widersprechen dem Grundgedanken der Freiberuflichkeit nach dem Einkommenssteuergesetz EStG.
Vorteile einer freiberuflichen Selbständigkeit
Gegenüber einer selbständigen Gewerbetätigkeit nutzt der Freiberufler Vorteile. Als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des EStG muss man nämlich kein Gewerbe anmelden, kein IHK-Pflichtmitglied werden, sich nicht ins Handelsregister (jetzt auch online) eintragen lassen, Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen und keine doppelte Buchführung betreiben! Freiberufler müssen sich aber beim Finanzamt anmelden und haben außerdem Anspruch auf Aufnahme in einer privaten Krankenversicherung.
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Gott sein Dank haben die das geändert, sind ja echte Fesseln gewesen
Jürgen — 18. Januar 2011 @ 18:09