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11. September 2010

OHG oder Wenn die GbR zu handeln beginnt

Filed under: Auf eigenen Beinen — Franzi @ 09:19
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Eine OHG oder oHG, eine offene Handelsgesellschaft also, entsteht automatisch, wenn eine GbR in den Handel eintritt. Damit unterliegt die Personengesellschaft aber anderen rechtlichen Pflichten als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die wichtigsten Unterschiede zur GbR.

GbR in Kurzform

Handel with careDie GbR ist einfach ein Zusammenschluss “natürlicher” oder  juristischer Personen oder von Zusammenschlüssen solcher Personen mit einem gemeinsamen Ziel. Die Gesellschafter haften gemeinsam zu gleichen Teilen für alle die Erfüllung dieses Ziels betreffenden Handlungen. Nach neuester Rechtsprechung kann eine GbR gleichsam klagen wie auch verklagt werden, es müssen nicht mehr die einzelnen Gesellschafter der GbR zur Verwantwortung gezogen werden.

Ein Geschäft betreiben im eigentlichen Sinne eines Unternehmens bzw eine Firma im Sinne des HGB kann eine GbR allerdings nicht. Die GbR muss nicht im Handelsregister eingetragen werden, kann es aber verlangen und dadurch zur OHG werden. Es wird erforderlich, wenn die GbR nach Art und Umfang”vollkaufmännische Eigenschaften” erreicht oder einen “in Kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert” (Quelle: IHK Aachen). Übrigens: Die Kommanditgesellschaft als besondere Form der OHG stell eich in einem anderen Artikel unter dem Stichwort Gesellschaftsformen vor.

Wenn die GbR zur Handelsgesellschaft wird: Die OHG

Eine OHG kann ebenfalls entstehen, wenn ein oder mehrere Personen als Gesellschafter in einen Einzelhandelskaufmännischen Betrieb miteinsteigen. Obwohl kein Mindestkapital erforderlich ist, haften die Gesellshafter einer OHG nicht nur mit ihrem Privatvermögen wie bei der GbR, sondern auch mit dem Geschäftsvermögen. Gesellschafter einer OHG können natürliche und juristische Personen sein, nicht aber eine GbR oder ähnliches wie eine Ehegemeinschaft. Die GbR würde sich in der OHG “auflösen” (die Ehegemeinschaft auch? Wie viele Ehen an dem gemeinsamen Geschäft scheitern, tut hier aber wohl nichts zur Sache ;D).

Die Anmeldung einer OHG erfolgt einerseits als Eintragung im Handelsregister, vorher aber noch per Gewerbeanmeldung in der Gewerbeaufsicht, nicht zu verwechseln mit  dem Ordnungsamt oder dem Gewerbeamt. In manchen Bundesländern heißt das zuständige Amt auch Amt für Arbeitsschutz, in weiteren Ländern Arbeitsinspektion oder Arbeitsschutzinspektion, zum Beipiel für Berlin: Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin “LaGetSi“.

Ein Firmenname ist für die OHG wie auch für die GbR frei, aber zwingend erforderlich ist der Beiname “offene Handelsgesellschaft” oder oHG. Auch auf allen Geschäftsbriefen müssen deutlich erkennbar die Firma, die Rechtsformbezeichnung OHg, der Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Registernummer angegeben sein. Ist keiner der Gesellschafter eine natürliche Person, gibt man die Gesellschaftsform der Gesellschafter an, zum Beispiel GmbH und Co. OHG. Möglich ist aber auch das kürzere OHG mbH, was nicht zu verwechseln ist damit, dass die Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftgläubigern gemäß § 105 Abs. 1 HGB für den Zusammenschluss als OHG keinesfalls beschränkt sein darf! [Bild © flickr Velo Steve]



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