Praktikanten | Pflichte | Arbeitsvertrag | Urlaubsanspruch
Dass Studenten Pflichtpraktika zu absolvieren haben, ist schon lange gängige Praxis. Dass sich immer mehr Schüler bereits vor Berufsbeginn für eines oder mehrere freiwillige Praktika bewerben, liegt erst im Trend der letzten Jahre.
Viele junge Leute nutzen für die Berufsfindung die Möglichkeit, in verschiedene Arbeitswelten hinein zu schnuppern. Ein weiterer Grund für ein Praktikum ist der, dass es bei späteren Bewerbungen durchaus positiv bewertet werden kann, wenn der Wunscharbeitgeber sieht, dass der Bewerber schon vorher sehr aktiv und interessiert war.
Praktikanten haben nicht nur Pflichten sondern auch Rechte
Alle Praktikanten sollten aber auch wissen, dass sie nicht nur Pflichte sondern auch Rechte während ihrer Praktikumszeit haben. Ein Praktikant darf nicht als billige Arbeitskraft missbraucht werden, sondern er soll sein Praktikum dafür nutzen können, seinen Wunschberuf näher kennen zu lernen.
Welche Rechte hat ein freiwilliger Praktikant
Handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum könnte der Praktikant durchaus versuchen, einen Vertrag zu bekommen. Ein freiwilliges Berufspraktikum ist gleichzusetzen mit einem richtigen Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist dennoch nicht verpflichtet, einen schriftlichen Vertrag zu machen. Doch auch ohne diesen sind gesetzliche Regelungen einzuhalten.
Der Arbeitgeber muss zum Beispiel bei der Arbeitszeit berücksichtigen, ob der Praktikant noch Schüler ist. Während der Schulzeit sind nur maximal 35 Wochenstunden erlaubt, während der Schulferien 40 Wochenstunden. Auch die Anzahl der Urlaubstage ist gesetzlich geregelt. Für seine Praktikumszeit steht dem Praktikanten ein richtiges Zeugnis zu, in dem die Dauer des Praktikums erwähnt werden muss sowie eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und die Beurteilung des Praktikanten.
Welche Rechte bestehen bei einem Pflichtpraktikum
Während eines Studiums besteht die Pflicht eines oder mehrere Praktika zu absolvieren. Hierfür gibt es leider keinerlei Schutz von Seiten des Gesetzgebers. Der Pflichtpraktikant hat keinerlei Anspruch auf Bezahlung oder Urlaub. Er ist in diesem Fall wirklich eine billige Arbeitskraft. Am Ende des Praktikums muss leider auch kein Zeugnis ausgestellt werden, sondern nur eine Bescheinigung, mit der der Student das geforderte Praktikum nachweisen kann.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert, diese Lücke zu füllen.
Auf Focus.de wird das Thema Praktikum von unterschiedlichen Seiten beleuchtet.