Grand Resum | Die Arbeitswelt






         Gewerbe, Unternehmen und Arbeitnehmer

17. August 2010

Cloud Computing: gemieteter Raum, private Nutzung

Filed under: Auf eigenen Beinen,Lohnzahler — Franzi @ 11:13
Schlagwörter: , , ,

Ebenso wie Produzenten von Gütern Lagerraum nach Bedarf anmieten können, anstatt den Platz dauerhaft unterhalten zu müssen, stellt auch der virtuelle Raum inzwischen Lösungen on demand zur Verfügung. Derzeit noch ohne eindeutige Definition kursiert  der Begriff “Cloud Computing” für die dynamische Überlassung von Rechnerleistung und Programmen. Von reiner Anwendung in Form zeitlich lizensierter Programmnutzung bis hin zu programmierbarer Servernutzung gilt die flexible Form der Überlassung inzwischen als kundenfreundlicher Trend, ähnlich der Prepaid-Nutzung gegenüber der statischen Vetragsnutzung von Telefonnetzen. Eine kurze Übersicht soll Klarheit darüber schaffen, was in der “Wolke” wo zu finden ist.

Cloud Computing in drei vertikalen Etagen: Infrastruktur, Plattform, Anwendungen

Cloud Computing-SchemaDie Computer-Wolke des Cloud Computing umfasst drei Ebenen der angebotenen Services. Rechnerleistung und also administrierbare und damit programmierbare Server, Infrastruktur genannt, bilden die Grundlage der Computing Cloud. Plattformen, zum Beispiel für Datenspeicherungen, die ohne eigene Administration auskommen, bauen darauf auf,  und reine Anwendungen, die sich vor allem für Datenverarbeitungen eignen, bilden die Spitze der Pyramide. Man kann im Groben auch die im Zusammenhang mit Cloud Computing verwendeteten Begriffe LaaS, PaaS und SaaS in diese vertikal strukturierten Ebenen zuordnen. IaaS steht dabei für Infrastructure as a Service und stellt – sich selbst erklärend – die Infrastruktur virtueller Rechner zur Verfügung. PaaS steht für die virtuelle Programmierumgebung, also einer geeigneten, sich selbst administrierenden Plattform, und SaaS stellt die fertigen Programmpakete dar. Dabei gibt es im Bereich des SaaS des Cloud Computing inzwischen unter anderem Sicherheitslösungen, Programmpakete für Praxis, Steuer und Wirtschaft, aber auch Apps oder spezielle Tools.

Sicherheit und Kompetenz der SaaS-Lösungen im Cloud Computing

Die Cloud Services wachsen rasant, schließlich stellt die Computing Cloud eine Chance auch für kleine Entwicklerbuden dar, ihre Programme an den Mann oder die Frau zu bringen. Qualitätsfragen des öffentlichen Computings beantwortet deshalb normalerweise der Anbieter der Plattform für die Cloud Computing Programmpakete. Eines der renommiertesten Unternehmen der SaaS-Pakete im Cloud Computing stellt ganz sicher Cloud Services Made in Germany dar. Ihre Cloud-Produkte sind alle dahingehend geprüft, dass Sitz, Gerichtsstand und die Verfügbarkeit eines Ansprechpartners in Deutschland liegen bzw. existieren sowie ein Vertragswesen in deutscher Sprache und nach deutscher Rechtsprechung vorliegt. Vor allem im Bereich des Einstiegs in die Selbstständigkeit bildet Cloud Computing eine Chance, wenn Programmpakete “gemietet” werden können anstatt gekauft werden zu müssen.

Cloud Computing im Inter- oder besser Intranet?

Die Cloud Computing Anbieter reagieren natürlich auch auf die Sicherheitsfragen ihrer Nutzer. Entstanden sind daher Lösungen für die private Nutzung, sogenannte Private Clouds, oder die öffentliche Nutzung, Public Cloud genannt. Hybride Formen und Unterformen des Computings existieren inzwischen schon je nach Anwendernachfrage. Es können Computing Clouds zu Testzwecken im Intranet einer Firma installiert werden oder bestimmte Abteilungen Zugang gewährt bekommen. Eine Computing Cloud kann den sensiblen Teil der Datenverarbeitung firmenintern privat halten und trotzdem nach außen hin geöffnet mit weiteren öffentlichen Public Cloud Lösungen kombinierbar bleiben. Oder die Benutzung findet direkt im öffentlichen Raum statt, wobei im Bereich des Public Cloud Computings auch die Exclusive Cloud existiert, also exklusive Verträge zwischen Anbieter und Nutzer abgeschlossen werden können. Inwieweit zum Beispiel die sensiblen Datentransfers und -archive der CRM-Anwendungen in den on-demand-Lösungen der Computing Cloud gesichert wurden, illustriert sehr schön dieser Artikel der PcWelt.

[IMG © Ronald Lewis / flickr]

30. Juni 2010

Waren ein- und ausführen: Tipps zum Zollversand

Filed under: Auf eigenen Beinen — Franzi @ 11:09
Schlagwörter: ,

Seit des Internets als Marketinginstrument ist es keine Seltenheit mehr,dass kleine Unternehmen oder Selbstständige Waren grenzüberschreitend versenden. Wer im Dschungel der IAAs, AEs, RSs und anderer Kürzel und Codes der gängigen Zollverfahren gleich aufgeben möchte, hangle sich hier kurz entlang. Einige grundsätzliche  Tipps zu den Vorgangsweisen hinsichtlich Speditionen und dem Zoll habe ich hier aufbereitet.

Planung eines Zollversands

Die Deutsche Zollgrenze sollte keine bürokratische Hemmschwelle für kleine Unternehmen sein Sie sind Selbstständig oder Unternehmer und planen die Ausfuhr ihrer Waren? Gratulation! Jeder Käufer ist ein großer Erfolg. Aber selbst in ein EU-Nachbarland benötigt ihr Paket für den Zollversand nun jede Menge Papier. Sofern sie keine neue Kraft einstellen wollen oder können, die sich durch den zollinternen Bürokraten-Dschungel kämpft, ist es ratsam, sich ein bißchen einzulesen. Die (Zoll-)Speditionen kümmern sich zwar gerne selbst um die Papiere und legen Ihnen zum Zollversand gerne  fertig alles zur Unterschrift vor, aber nicht immer lohnt sich das Plus an Kosten. Und bei Innovationen existiert beim Zoll im Zweifelsfall auch noch kein passender Waren-Code, der angibt, worum es sich beim Zollversand handelt. Überlassen Sie diese Details also nicht einfach irgendwem!

Zollversand via Internet, seine Tücken und eine einfache Lösung

Das Hauptzollamt findet sich bekanntlich inzwischen auch im Internet und ebenso gibt es heute sich selbsterklärende und downloadfähige Vordrucke zur Aus- wie auch zur Einfuhr beim Zoll. Wichtig beim Ausfüllen ist das genaue Durchlesen und: Fragen! Bei Fragen zu den Zollversand-Formularen habe ich durchweg positive Erfahrungen mit dem Telefonservice des jeweilig zuständigen Zollamtes gemacht. Scheitern werden Sie danach höchstens noch an den Codetabellen zum Zollversand, aber auch dazu gibt es bereitwillig Auskunft. Scheuen Sie sich nicht vor dem Anruf, sie sparen bares Geld!

Zollversand und sie finden keine gültige Codenummer für Ihre Güter?

Als Unternehmer handeln Sie nicht immer mit bekanntem Gut. Auch Neuigkeiten oder sogar richtige Erfindungen, wie man Innovationen früher noch nannte, werden weltweit verschickt. In diesem Fall finden sie in den Codetabellen des Zollamtes garantiert keine passende Nummer. Es lässt sich telefonisch oder auch mit einem vereinbarten Termin (der Zoll kommt gerne zur Inspektion der zu versenden Güter persönlich vorbei) klären, welche der Codenummern ihrem Versandgut am nächsten kommt.  Gehen Sie beim Zollversand immer lieber auf Nummer sicher! Schickt Ihnen der Zoll beispielsweise eine ähnliche Codenummer zu, drucken Sie die Mail aus und heften sie an die fertigen Zollpapiere. Der Wegweiser zur Internet-Ausfuhr des Zolls leitet Sie ansonsten verständlich durch den Papiere-Wald des Zollversands.

Zollversandpapiere fertig: Was nun?

Der Zoll prüft jede Ausfuhr anfangs persönlich. Daher ist ganz wichtig, zwischen der Anmeldung beim Zoll und dem Versand selbst mindestens einen Tag Zeit zu lassen, damit die Beamten sich kurz von der Richtigkeit der Zollversandpapiere überzeugen können. Stimmen Papiere und Ware überein, werden Ihre Papiere abgestempelt und Sie können Ihren Zollversand der Spedition übergeben. Diese holt meist ab Bordsteinkante ab. Fragen Sie nach einer Abholung ab Lager, wenn Sie sonst Probleme mit dem Transport bekommen.

Die Spedition: Zollversand mit hausgemachtem Papierkram

Achten Sie bei geplantem Zollversand auf eine große und international agierende Spedition, wenn Sie weite Wege zurücklegen müssen. Fragen Sie vorher unbedingt nach, ob die Spedition mit Ihren Papieren einverstanden ist, denn meist kennen die Spediteure sich mit den Zollverfahren wunderbar aus. Besteht eine Spedition darauf, den Zollversand selbst zu verwalten, schauen Sie sich ruhig noch anderweitig um, zum Beipiel hier. Der eigene Aufwand zum Versand sollte allerdings gerechtfertigt sein, deshalb lohnt auch die Frage nach den Kosten, wenn die Spedition das Ausstellen der Zoll-Papiere übernehmen würde. Und auch hier gilt: Lieber einmal zu viel miteinander telefoniert haben, als zum Versandtermin Probleme zu bekommen!

Übrigens: Einen Zollversand nach China habe ich bisher immer der Spedition überlassen. Denn das Verfahren ist unheimlich kompliziert!

[IMG © flickr / Sapphireblue]

20. Mai 2010

Die neue Steueridentifikationsnummer: wieso, weshalb, warum?

Filed under: Allgemein — Franzi @ 14:13
Schlagwörter: , ,

Seit dem Steueränderungsgesetz 2008 bekam jeder Bürger, ob Baby oder Senior, vom Bundeszentralamt für Steuern eine neue sogenannte “SteuerIdentifikationsNummer” oder kurz “SteuerID” zugeschickt. Wozu der Aufwand? Wie die Nummer sich zusammensetzt und was für Vor- und Nachteile sie hat.

Steuererklärung in den USA mit der eTIN "Social Security Number" Was die SteuerID beinhaltet

Die neue Steueridentifikationsnummer der Bundeszentrale für Steuern ist “nichtsprechend”, das heißt, die Zahlen der SteuerID lassen keine Rückschlüsse auf den Inhaber der Steuernummer bzw. seinen steuerlichen Status zu.

Trotzdem sind folgende Daten unter der Steuer-Identifikationsnummer gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, ggf. Sterbetag.

Die Ziffern der Steuernummer selbst enthalten verschlüsselt Name, Geburtstag, Geschlecht und Finanzamt. Die Bezeichnung TIN oder eTIN für die SteuerID geht auf das englische Tax Identification Number zurück.

Vorteile derelektronischen SteuerIdentifikationsNummer eTIN

Die Bundeszentrale für Steuern sieht vor, die Steuerklärung baldmöglichst vollständig auf elektronische Verfahren umzustellen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber mit der neuen Steueridentifikationsnummer künftig elektronisch arbeiten können bzw. die Personalverwaltung für Unternehmen, die das schon tun, wesentlich vereinfacht werden.Für die Steuerbehörde vereinfachen sich Verfahren bei Wechsel zum Beispiel aus einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit.

Auch der Datenabgleich zum Beispiel bei Umzug ist mit der neuen Steuernummer einfacher. Elektronische Steuererklärungs-Hilfeprogramme wie ELSTER finden schon länger großen Anklang. Nun fallen durch die Steueridentifikationsnummer nebenher auch noch die Papierberge der Lohnesteuerkarten weg sowie der Kostenfaktor des jährlichen Versendens derselben.

Nachteile der Steueridentifikationsnummer oder SteuerID

Ganz klar: Die elektronische Steuer-Identifikationsnummer eTIN erleichtert nicht nur uns den Abgleich und nicht nur der Steuerbehörde den Zugriff auf unsere Daten. Das Stichwort “gläserner Mensch” darf hier nicht fehlen! Deshalb regt sich auch schon Widerstand gegen die Einführung der neuen Steuernummer, unter anderem durch die Humanistische Union.

Daneben müssen Unternehmer und Freiberufler aber sowieso noch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer bei der zuständigen Finanzbehörde beantragen. Diese wirtschaftlich nutzbare Steueridentifikationsnummer beginnt mit den Buchstaben “DE” und wird für betriebliche Steuern, z.B. Umsatz- und Gewerbesteuer, verwendet. Dafür entfällt die bisherige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die gesetzliche Grundlage für die SteuerID bildet der § 139 Abgabenordnung.

[IMG © google / Wolfgang]

7. Mai 2010

Gewerbe anmelden oder “freier” Beruf: Wann ist die Anmeldung nicht notwendig?

Filed under: Auf eigenen Beinen — Franzi @ 06:27
Schlagwörter: , ,

Als sogenannter “Freiberufler” brauchen Sie keine gewerbliche Anmeldung. Umgangssprachlich wird mit “freiberuflich” jedoch auch oft freie Mitarbeit, die Tätigkeit als Honorarkraft oder das Freelancing in Projekten umschrieben. Und auch der gewerbliche Einmannbetrieb, Subunternehmerschaft oder die Werkvertragstätigkeit fallen im täglichen Gebrauch gerne mal unter die Freiberuflichkeit. Was wirklich dazu gehört und woran eine Freiberuflichkeit zu erkennen ist, habe ich hier mal zusammengetragen.

Traum vom künstlerischen Schaffen © flickr / h.koppdelaneyKleinunternehmer oder freiberuflich?

Viele Tätigkeiten fallen unter den § 19 UStG, mit dem Kleinunternehmer mit einem Gewinn von weniger als 17.500€ im Jahr von der Umsatzsteuer befreit werden. Weniger deutlich erklärt sich jedoch die Freiberuflichkeit, die nicht an einer Zahl festgemacht wird.Vorteil der Freiberuflichkeit für den Unternehmer ist auf jeden Fall die Befreiung von der Gewerbesteuer und von dem Anmeldeverfahren für Gewerbetreibende. Es lohnt sich daher zu prüfen, ob nicht eine Freiberuflichkeit vorliegt.

Merkmale einer freien beruflichen Tätigkeit

Neben einer Reihe von sogenannten “Katalogberufen”, die als freiberuflich anerkannt sind, zeichnet sich der “freie Beruf” im Sinne einer Katalogtätigkeit nach dem § 18 des EStG unter anderem durch künstlerische Tätigkeit aus. Freiberuflichkeit erfordert eine höhere Bildung, eine schöpferische Begabung oder eine starke Eigenbeteiligung an der Tätigkeit. Wenn Handel oder Massenproduktion betrieben werden, liegt defintiv keine Freiberuflichkeit vor. Die eigene Arbeitsleistung oder Dienstleistung steht bei den Freiberuflichen im Vordergrund, der Kapitaleinsatz sowie hohe Anfangsinvestitionen (zum Beispiel hier) für den Aufbau eines Geschäftes, wie sie z.B. im Handel dominieren, widersprechen dem Grundgedanken der Freiberuflichkeit nach dem Einkommenssteuergesetz EStG.

Vorteile einer freiberuflichen Selbständigkeit

Gegenüber einer selbständigen Gewerbetätigkeit nutzt der Freiberufler Vorteile. Als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des EStG  muss man nämlich kein Gewerbe anmelden, kein IHK-Pflichtmitglied werden, sich nicht ins Handelsregister (jetzt auch online) eintragen lassen, Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen und keine doppelte Buchführung betreiben! Freiberufler müssen sich aber beim Finanzamt anmelden und haben außerdem Anspruch auf Aufnahme in einer privaten Krankenversicherung.

[IMG © flickr / h.koppdelaney]

3. Mai 2010

Rechnungsstellung durch Kleinunternehmer: Was muss enthalten sein?

Filed under: Allgemein — Franzi @ 11:13
Schlagwörter:

Die erste Rechnung zu schreiben kam für mich damals völlig unvorbereitet. Mein Auftraggeber war allerdings so nett, mir zu sagen, was für ihn und seine Rechnungsabteilung wichtig wäre. Nicht immer werden bei einer Rechnung alle Angaben benötigt, aber es ist immer besser, ein wenig zu detailliert in Rechnung gestellt zu haben, als dass hinterher etwas fehlt. Ihr wisst ja: Mit dem Finanzamt ist nicht gut Kirschenessen und Unwissenheit schützt auch vor dem Vorwurf der Steuerhinterziehung nicht. Daher hier mal das Wichtigste:

Die Rechnung eines Kleinunternehmers muss etwas mehr enthalten!

Rechnungsangaben für Kleinunternehmer gem. § 19 UStG

Natürlich wird der Unternehmer selbst gefragt, also Name, Anschrift, vollständige Firmenbezeichnung. Wenn der Rechnungsbetrag an eine andere Person gehen soll, muss diese auch mit Anschrift aufgeführt werden. Ganz wichtig auch für die Abrechnung durch den zahlenden Kunden oder seine Rechnungsabteilung: eine Rechnungsnummer! Die kann dabei ganz frei erfunden werden und muss in keinem Zusammenhang mit der Rechnung und dem Kunden stehen. Es macht aber Sinn, wenn man für seine Unterlagen zum Beispiel jedem Kunden eine Nummer zuodnet und die erstellten Rechnungen dann jeweils mit einer weiteren Nummer sortiert. Hat ein Kunde zum Beispiel die Nummer 324 bekommen (sieht besser aus, wenn man nicht mit 1 anfängt!), kann die weitere Rechnungsnummer etwa das Datum der Rechnungsstellung darstellen: 324-04.2010.

Weitere wichtige Rechnungsdaten für Kleinunternehmer

Wichtig als Kleinunternehmer sind das Rechnungsdatum und der Zeitpunkt der Leistung. Wurde ein Vorschuss geleistet, muss neben der Höhe auch das Datum dafür aufgeführt werden. Weiterhin muss die Rechnung natürlich die Art der Leistung und ihren Umfang enthalten, zum Beispiel “30 Broschüren á 15 Seiten, Doppelseitiger Druck bebildert und gebunden”. Der Gesamtbetrag der Rechnung kann sich aus verschiedenen Leistungen zusammensetzen, muss aber weitestgehend aufgeschlüsselt sein, die Leistungen müssen einzeln erkennbar und abrechenbar sein, falls der Kunde die Zahlungen für sich einzeln abrechnet. Steuern braucht der Kleinunternehmer nicht aufzuführen, wenn er laut der  Kleinunternehmerregelung nicht mehr als 17.500€ Umsatz in dem Jahr macht.

Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG: Steuerbefreiung und Rechnungsbetrag

Ganz wichtig ist der eine Satz der Kleinunternehmerrechnung, der die Rechnungsstelle des Kunden entlastet: “Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.” Im Grunde genommen kann dem Kunden das auch egal sein, denn es ist nur von eigener Seite her strafbar, wenn ein Unternehmer seine Steuer in der Rechnung nicht ausweist, wenn er sie eben auch nicht bezahlt! Kleinunternehmer bis zu einem Umsatz von 17.500€ im laufenden und voraussichtlich nicht mehr als 50.000€ im kommenden Jahr sind aber eben von der Umsatzsteuer befreit.

Hier der passende Link zu den Gesetzen im Internet.

[IMG © flickr / Kunstee]

« Previous Page

Powered by WordPress MU.