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         Gewerbe, Unternehmen und Arbeitnehmer

8. Januar 2011

Was verbirgt sich hinter der stillen Gesellschaft?

Filed under: Allgemein — Franzi @ 13:02
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Der stille Teilhaber, die stille Gesellschaft – das sind Unternehmensformen, die fast nur im Rahmen von Skandalen in der Presse bekannt sind: Ominöse Drahtzieher im Hintergrund, Gelder, die unbekannte Wege nehmen. Was versteckt sich hinter der Unternehmensform einer stillen Gesellschaft denn nun wirklich?

Stille Gesellschaft: Personen- oder Handelsgesellschaft oder sogar nichts von beidem?

Die stille Gesellschaft besteht üblicherweise zwischen einer natürlichen oder juristischen Person und einer Handelsgesellschaft, gehört aber weder zu den Handelsgesellschaften, noch stellt sie eine reine Personengesellschaft dar. Ohne rechtlich wirksame Vereinbarungen ist die stille Gesellschaft sogar eher ein Schuldverhältnis als eine Unternehmensform. Trotzdem wird sie als Rechtsform gelistet.

Wie entsteht eine stille Gesellschaft?

Eine stille Gesellschaft stellt eine innere Vereinbarung zwischen einem Handelsgewerbe oder einem handelsgewerbetreibenden Selbstständigen dar. Sie entsteht durch Beteiligung in finanzieller oder anderer Form, zum Beispiel durch Arbeitsleistung. Nur bei einer Beteiligung an einer Aktiengesellschaft muss die stille Beteiligung öffentlich bekannt gemacht werden. Die Verlustbeteiligung kann nur bis zur Höhe der Einlage erfolgen, oft wird sie aber vertraglich ausgeschlossen. Erfolgt kein Vertrag zwischen den Parteien, wird die stille Gesellschaft allein durch die §§ 230 – 237 HGB geregelt. Üblicherweise ist der stille Gesellschafter nur am Gewinn beteiligt und nicht am Vermögen. Die stille Gesellschaft kann formfrei gegründet werden. Trotzdem ist es natürlich empfehlenswert, einen Vertrag nicht nur schriftlich aufzusetzen, sondern auch einmal juristisch prüfen zu lassen.

Vorteile einer stillen Gesellschaft

Die stille Gesellschaft ähnelt in ihrem Charakter des Schuldverhältnisses dem reinen Darlehensvertrag zwischen einem Handelunternehmen und einer Bank, zum Beispiel einer Förderbank wie der KfW. Dieses, partiarisches Darlehen genannte Verhältnis jedoch belastet den Schuldner auch im Falle ausbleibender Gewinne. Der stille Teilhaber hingegen ist nur in ausnahmevetraglichen Vereinbarungen soweit vermögensbeteiligt, dass das Ziel der stillen Gemeinschaft, gemeinsam ein Handelsunternehmen zu führen, in den Hintergrund tritt. Normalerweise bleibt der stille Teilhaber nur am Gewinn der Handelsgesellschaft beteiligt, das aber oft über ein Ende einer Rückzahlung der Einlage hinaus. Dabei besitzt der stille Gesellschafter nur das Recht der Einsicht in die Bücher bei Jahresabschluss und enthält sich ansonsten der Geschäftsführung. Bei Verlusten kann er diese nicht absetzen.



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